Informationen zum Schweizer Bankwesen

Schweizer Banken
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Das Schweizer Bankwesen zählt zu den bedeutendsten der Welt. Sein guter Ruf basiert auf der politischen und wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz und auf dem Schweizer Bankgeheimnis. Kritiker werfen dem Bankenplatz Schweiz allerdings vor, er begünstige Geldwäscherei und Steuerflucht.

Um einem schlechten Ruf entgegenzuwirken hat die Schweiz 1998 ein Anti-Geldwäsche-Gesetz erlassen. Aber bereits 1991 wurden die Banken von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) verpflichtet, bei allen neuen Kontoeröffnungen sowie für alle bestehenden Konten die wirtschaftlich Berechtigten des Kontos zu ermitteln.
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Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz

Die Bankbranche ist als Teil der Finanzbranche der wichtigste Wirtschaftssektor der Schweiz und trägt über 11% der gesamten Wertschöpfung in der Schweiz bei. Der Personalbestand lag per Ende 2006 bei 104′245 Personen. Die in der Schweiz verwalteten Vermögen belaufen sich auf CHF 5′017 Mrd., davon entfallen CHF 2′936 Mrd., etwa 58%, auf ausländische Kunden. Damit liegt die Schweiz im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft mit Abstand an der Spitze aller internationalen Finanzplätze.
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Informationen zum Schweizer Bankgeheimnis

Schweizer Bankkundengeheimnis

"Der Bankkunde hat ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre, die Bank hat die Pflicht, über alle Tatsachen, die ihre Kunden betreffen, Verschwiegenheit zu wahren."

So definiert die Schweizerische Bankiervereinigung das Bankgeheimnis, welches bedeutender Standortvorteil der Schweizer Banken ist. Dieser Vorteil begründet sich in der schweizerischen Gesetzgebung, die den Banken vorschreibt, keine kundenbezogenen Bankinformationen preiszugeben.

Gesetzliche Grundlagen

Das Bankgeheimnis, eine Art Berufsgeheimnis für den Bankier und zwischen der Bank und dem Kunden, betreffend Geheimhaltung ähnlich wie das zwischen einem Arzt und seinem Patienten oder das eines Rechtsanwaltes und seinem Klienten. Allerdings ist das Bankgeheimnis kein Bestandteil einer Berufsethik, also einer von der Berufsgruppe selbst erlassenen Regelung. Das Bankgeheimnis ist vielmehr Bestandteil des Rechts, das der schweizerische Bundesstaat dem Finanzplatz auferlegt.
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